Testamentsvollstrecker und Erbschein
Nachlasszeugnis > Erbfolge
Erbschein und Testamentsvollstrecker
Der Testamentsvollstrecker hat meist die Aufgabe den Nachlass abzuwickeln.
Für die Erben nimmt er die Erbschaft und besitz. Er kann dann hierüber verfügen.
Zum Nachweis seiner Berechtigung erhält er auch ein Testamentsvollstreckerzeugnis.
Dennoch wird er häufig einen Erbschein benötigen, um einen Nachweis über die Erbfolge führen zu können.
Daher steht ihm auch ein eigenes Antragsrecht zu.
Auch wird die Beschränkung (die Anordnung der Testamentsvollstreckung) im deutschen Erbschein aber auch im euroäischen Nachlasszeugnis aufgenommen.