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Nachlasszeugnis: Antrag vom Fachanwalt für Erbrecht

Antrag
Erbschein vom Fachanwalt für Erbrecht
Für die Beantragung eines Nachlasszeugnisses ist ein Fachanwalt für Erbrecht erste Wahl, insbesondere wenn es sich um auslegungsbedürfte, letztwillige Verfügungen handelt, weil sich der Fachanwalt für Erbrecht meist bzw. fast ausschließlich mit Erbangelegenheiten befasst.
Der Anwalt sollte zunächst abklären, ob ein solcher überhaupt notwendig ist.
Ein Fachanwalt für Erbrecht ist zur regelmäßiger Fortbildung verpflichtet, vgl. die Fortbildungsnachweise zum Erbrecht bei Dr. Wolfgang Buerstedde. Das macht auch Sinn, weil das Erbrecht, insbesondere dei Rechtsprechung, sich ständig ändert.

Fachanwalt für Erbrecht, Dr. W. Buerstedde
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