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Erbrechtsverordnung

Eu-Erbrecht
VERORDNUNG (EU) Nr. 650/2012 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 4. Juli 2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von
Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie
zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses


Als "Verordnung" ist die EU-Erbrechtsverordnung auch in Deutschland umittelbar anwendbares Recht.
Das gilt für sämtlche EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme von
  • Dänemark
  • Irland
  • Vereinigte Königreich (Großbritannien)


Deutsches Umsetzungsgesetz für die EU-Erbrechtsverordnung

Während die EU-Erbrechtsverordnung die internationale Zuständigkeit bestimmt, regelt das Erbrechtsverfahrensgesetz zusätzlich die Zuständigkeiten in Deutschland;  also wer örtlich, sachlich oder funktionell zuständig ist.
Die Anpassungen wurden vor allem im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheitn der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) aufgenommen.
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