Einziehung unrichtiger Erbscheine - Home-Nachlasszeugnis

Direkt zum Seiteninhalt

Einziehung unrichtiger Erbscheine

Nachlasszeugnis > Deutscher Erbschein
Erbschein-Einziehungsverfahren
 
Der vom Nachlassgericht erteilte Erbschein kann unrichtig sein oder unrichtig werden, wenn er nicht der tatsächlichen Erbrechtlage entspricht. Die Erbrechtslage kann sich ändern, weil ein neues Testament auftaucht.
Um den unrichtigen Erbschein zu beseitigen, kann das Nachlassgericht im Einziehungsverfahren den Erbschein einziehen. So wird er "kraftlos". Das Nachlassgericht kann den Besitzer des unrichtigen Erbscheins zur Herausgabe auffordern.
Zwischen Anregung der Erbscheinseinziehung und dem Ergehen einer abschließenden Entscheidung des Nachlassgerichts kann einige Zeit verstreichen. In dieser Zeit kann der Inhaber des unrichtigen Erbscheins aufgrund des öffentlichen Glaubens, den der Erbschein in sich trägt, ungehindert über den Nachlass verfügen.
Dies kann man mit Einstweiligen Rechtsschutz verhindern.
Das Beschwerdegericht kann im Einziehungsverfahren zunächst eine "einstweilige Anordnung" erlassen, womit die Rückgabe des Erbscheins zu den Nachlassakten erreicht werden kann. Doch wird der Erbschein erst mit der tatsächlichen Einziehung unwirksam und verliert somit auch erst in diesem Zeitpunkt den guten Glauben. Folglich können hierdurch lediglich Rechtsgeschäfte verhindert werden, die die Vorlage des Erbscheins voraussetzen.

Wirksamer ist das Verfahren vor dem Zivilgericht. Hier steht dem wahren Erben ein Anspruch auf Herausgabe des unrichtigen Erbscheins zu. Diesen Anspruch kann der wirkliche Erbe auch mittels einer einstweiligen Verfügung durchsetzen.
Zurück zum Seiteninhalt