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Nachlasszeugnis und sein Inhalt

Nachlasszeugnis
Inhalt des Erbscheins
Das europäisches Nachlasszeugnis bezeugt (Art. 68 EU-Erbrechtsverordnung):
Typischer Inhalt des von einem deutschen Nachlassgericht erstellten Nachlasszeugnisses:
  • die Bezeichnung und die Anschrift der Ausstellungsbehörde (deutsches Amtsgericht als Nachlassgericht);
  • das Aktenzeichen des Verfahrens beim Amtsgericht ;
  • die Umstände, aus denen die Ausstellungsbehörde ihre Zuständigkeit für die Ausstellung des Zeugnisses herleitet;
  • das Ausstellungsdatum;
  • Angaben zum Antragsteller: Name (gegebenenfalls Geburtsname), Vorname(n), Geschlecht, Geburtsdatum und -ort,
Personenstand, Staatsangehörigkeit, Identifikationsnummer (sofern vorhanden), Anschrift und etwaiges Verwandtschafts- oder Schwägerschaftsverhältnis zum Erblasser;
  • Angaben zum Erblasser: Name (gegebenenfalls Geburtsname), Vorname(n), Geschlecht, Geburtsdatum und -ort,
Personenstand, Staatsangehörigkeit, Identifikationsnummer (sofern vorhanden), Anschrift im Zeitpunkt seines Todes,
Todesdatum und -ort;
  • Angaben zu den Berechtigten: Name (gegebenenfalls Geburtsname), Vorname(n) und Identifikationsnummer (sofern
vorhanden);
  • Angaben zu einem vom Erblasser geschlossenen Ehevertrag oder, sofern zutreffend, einem vom Erblasser geschlossenen Vertrag im Zusammenhang mit einem Verhältnis, das nach dem auf dieses Verhältnis anwendbaren Recht mit der Ehe vergleichbare Wirkungen entfaltet, und Angaben zum ehelichen Güterstand oder einem vergleichbaren Güterstand;
  • idas auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen anzuwendende Recht sowie die Umstände, auf deren Grundlage
das anzuwendende Recht bestimmt wurde;
  • Angaben darüber, ob für die Rechtsnachfolge von Todes wegen die gewillkürte oder die gesetzliche Erbfolge gilt,
einschließlich Angaben zu den Umständen, aus denen sich die Rechte und/oder Befugnisse der Erben, Vermächtnisnehmer, Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter herleiten;
  • sofern zutreffend, in Bezug auf jeden Berechtigten Angaben über die Art der Annahme oder der Ausschlagung der Erbschaft;
  • den Erbteil jedes Erben und gegebenenfalls das Verzeichnis der Rechte und/oder Vermögenswerte, die einem bestimmten Erben zustehen;
  • das Verzeichnis der Rechte und/oder Vermögenswerte, die einem bestimmten Vermächtnisnehmer zustehen;
  • die Beschränkungen ihrer Rechte, denen die Erben und gegebenenfalls die Vermächtnisnehmer nach dem auf die
Rechtsnachfolge von Todes wegen anzuwendenden Recht und/oder nach Maßgabe der Verfügung von Todes wegen
unterliegen;
  • die Befugnisse des Testamentsvollstreckers und/oder des Nachlassverwalters und die Beschränkungen dieser Befugnisse nach dem auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen anzuwendenden Recht und/oder nach Maßgabe der Verfügung von Todes wegen.

Mehr Inhalt als deutscher Erbschein
Im europäischen Erbschein findet sich der Inhalt des deutschen Erbschein und eines (sofern vorhanden) Testamentsvollstreckerzeugnises.  Zudem wird nunmehr der eheliche Güterstand angegeben. Schließlich kann dieser auch Auswirkung auf das Erbrecht haben.  Auch das anwendbare Recht wird angegeben. Auch werden am Nachlass dinglich Berechtigte aufgenommen, etwa bei einem dinglichen Vermächtnis oder dinglich wirkenden Teilungsanordung. Das deutsche Recht kennt diese dinglichen Vermächtnisse und Teilungsanordnungen nicht.


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