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Erbfolge, Testamentseröffnung, Erbschein, Nachlasszeugnis

Kanzlei
Beratung durch Rechtsanwalt Dr. Buerstedde
Wie sieht eine erbrechtliche Beratung zur Klägerung der Erbfolge bzw. zur Beantragung eines Erbscheins oder eines Nachlasszeugnisses aus?

Bevor ein Beratungsgespräch vereinbart wird, versucht Rechtsanwalt Dr. Buerstedde mit Ihnen -meist telefonisch- zu klären, ob er Ihnen überhaupt helfen kann, und welche Unterlagen beim Beratungsgespräche erforderlich sind.
Zum Beispiel ist die Beantragung eines Erbscheins häufig nicht nötig. Auch ein europäisches Nachlasszeugnis wird nur dann sinnvoll sein, wenn sich Nachlass im europäischen Ausland befindet.

Manchmal wird es sinnvoll sein, wenn Sie uns vorab Informationen zukommen lassen (Abstammungsurkunden, Eheverträgen, letztwillige Verfügunge, Übertragungsverträge, Ausschlagungserklärungen, Nachalssverzeichnis) usw., dann können wir Sie effektiver beraten.

Beratungsgespräche finden grundsätzlich in unseren Kanzleiräumen statt.
Sollte Ihnen der Besuch unserer Kanzlei nicht möglich sein, führen wir das Beratungsgespräch auch gerne bei Ihnen.

Erst bei Annahme des Mandats wird ein Honorar fällig.
Für die Erstberatung fällt grundsätzlich ein Honorar von 226,10 Euro an.  Weitere 20 Euro mit Umsatzseuer fallen an, wenn das Gespräch der Erstberatung (meist sehr ausführlich) zusammengefasst wird.


Wir freuen uns auf Ihren Anruf und Ihren Besuch!
Das erbrechtliche Beratungsgespräch
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und bereiten Sie sich auf unser Beratungsgespräch vor!

Um ihre Erbrechte zu klären, bzw. einen Erbschein zu beantragen, benötige ich in der Regel folgende Informationen:
  • Persönliche Daten des Erblassers (Vorname, Nachname, Geburtsname, Geburtsort, Geburtstag, Staatsangehörigkeit, Wohnsitz) von Ihnen und denjenigen, die Sie bedenken möchten;
  • Ihre Korrespondenzadresse und Wohnsitz; sowie der möglichen Erben
  • Güterstand sofern verheiratet (gesetzlicher Güterstand der Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung, Gütergemeinschaft);
  • Familienbaum mit der näheren Verwandtschaft;
  • Angaben zu den Vermögensverhältnissen wie Kapitalvermögen, Grundvermögen (ggf. mit Grundbuchauszügen), ausländisches Vermögen, Lebensversicherungen, Schulden, Kunstobjekte, Betriebsvermögen, geschlossene Fonds
  • Ort der Vermögensgestände (In- und Ausland).

Die Angaben sind für eine sachgerechte und optimale Nachlassberatung notwendig.

Sie auch meine Checkliste vor Benantragung eines Erbscheins
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