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Wie lange gilt das Nachlasszeugnis? Wie lange dauert das Verfahren zur Erteilung?

Nachlasszeugnis
Nachlasszeugnis - Geltungsdauer
Ist ein Erbschein erteilt, so gilt dieser, sofern er nicht eingezogen wird, zeitlich unbefristet.
Das ist ein wesentlicher Unterschied zum europäischen Nachlasszeugnis, der grundsätzlich nur für die Dauer von sechs Monaten (Artikel 70 der Erbrechtsverordnung) gilt. In den beglaubigten Abschriften des Nachlasszeugnisses wird das Ablaufdatum angegeben.
"In ordnungsgemäß begründeten Ausnahmefällen" (was auch immer das heißt) kann die Ausstellungsbehörde
abweichend davon eine längere Gültigkeitsfrist beschließen.
Nach Ablauf dieses Zeitraums muss jede Person, die sich im Besitz einer beglaubigten Abschrift befindet, bei
der Ausstellungsbehörde eine Verlängerung der Gültigkeitsfrist der beglaubigten Abschrift oder eine neue beglaubigte Abschrift beantragen (Art. 70 Abs. 3 EU-Erbrechtsverordnung).

Dauer des Verfahrens zur Erteilung eines Nachlasszeugnisses

Wie lange dauert das Verfahren zur Erteilung eines Nachlasszeugnises?
In Deutschland sind die Verfahren zur Erteilung eines Nachlasszeugnisses oder Erbscheins ähnlich.
Für die Erteilung eine Nachlasszeugnisses ist der Aufwand jedoch ein bischen höher. Daher ist damit zu rechnen, dass das Nachlasszeugnis nicht so schnell erteilt werden wird, wie ein deutscher Erbschein.
Ab dem Antrag und dem Vorliegen sämtlich notwendiger Unterlagen kann das Verfahren in wenigen Wochen, aber nicht selten nach einigen Monaten entschieden sein.
Zunächst werden die gesetzlichen Erben bzw. sonstige Beteiligte ermittelt und angehört.
Dieses Verfahren kann bereits zu Verzögerung von mehreren Wochen führen.
Insoweit bietet es sich an, die gesetzlichen Erben bzw. sonstige Beteiligte bereits über den Antrag zu informieren und vor allem deren Einverständnis einzuholen. Auf diese Weise können etwaige weitere Anhörungen vermieden werden.

Gerade wenn mehrere auslegungsbedürftige Testamente vorliegen, kann die Erteilung eines Erbscheins – gerade bei den derzeit sehr überlasteten Nachlassgerichten (etwa das Amtsgericht Bonn) zu längeren Verzögerungen kommen.
Je umfassender und einvernehmlicher der Antrag gefasst wurde, desto eher kann mit einer zügigen Entscheidung gerechnet werden. Allein deswegen dürfte sich die Beantragung durch einen Fachanwalt für Erbrecht lohnen.
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