Wo kann man den deutschen Erbschein beantragen?
Antrag
Wo kann man den Erbschein beantragen?
Für die Ausstellung des europäischen Nachlasszeugnisses wird in der Regel das deutsche Nachlassgericht örtlich und sachlich zuständig sein.
Das Nachlassgericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts.
In Baden-Württemberg ist bis zum Inkrafttreten der Notariatsreform (2018) das Notariat zuständig.
Zuständig ist das Nachlassgericht, in dessen Bezirk der Erblasserin im Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte.
Örtliche zuständiges Nachlassgericht finden
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Nachlassgerichte in Bonn und Umgebung
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Nachlassgericht Brühl
Nachlassgericht Euskirchen
Nachlassgericht Kerpen
Nachlassgericht Köln
Nachlassgericht Leverkusen
Nachlassgericht Siegburg
Nachlassgericht Sinzig
Nachlassgericht Rheinbach