Nachlasszeugnis beim Anwalt, Notar oder Gericht? - Home-Nachlasszeugnis

Direkt zum Seiteninhalt

Nachlasszeugnis beim Anwalt, Notar oder Gericht?

Antrag
Erbschein: Anwalt, Notar, Gericht?
Für die Beantragung eines Nachlasszeugnisses können Sie sich direkt an das Nachlassgericht wenden, sonfern Sie antragsberechtigt sind.
Den Erbscheinantrag formulieren kann auch ein Notar oder eben ein Anwalt.
Stets muss er jedoch beim Nachlassgericht (in Baden-Würtemmberg bei den staatlichen Notariaten) eingereicht werden, denn schließlich entscheidet das Nachlassgericht über den Antrag auf Ausstellung eines Nachlasszeugnisses.

Der notarielle Antrag hat den Vorteil, dass Ihnen der Weg zum Nachlassgericht erspart werden kann. Dafür müssen Sie aber zum Notar.
Allerdings müssen Sie dann die Notarkosten tragen. Zusätzlich versichern Sie die Angaben von Eides statt. Die entsprechenden Gebühren berechnet dann der Notar samt Umsatzsteuer.
Wenn Sie die eidesstattliche Versicherung beim Nachlassgericht abgeben, wird Ihnen keine Umsatzsteuer berechnet. Daher ist die Beantragung beim Amtsgericht günstiger.

Der Anwalt wird versuchen Ihnen die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung zu ersparen. Das Gericht lässt sich jedoch nur in Ausnahmefällen darauf ein.

Der Anwalt vertritt - anders als das Gericht und der Notar -  Ihre Interessen.
Der Rechtsanwalt sollte zunächst prüfen, ob ein Europäischer Erbschein überhaupt notwendig ist. Dies kann mit der Erstberatung geschehen.
Gerichts- und Notarkosten entfallen, wenn man keinen Erbschein benötigt!
Und dann sollte er - bei Auslegungsfragen - den besten Erbschein/Nachlasszeugnis für Sie beantragen.
Pflichtteilsklage - Justitia hillft!
Klage im Pflichtteilsrecht - Justitia hilft
Zurück zum Seiteninhalt