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Erbschein und Nachlasszeugnis

Kanzlei
Erbschein - was und wofür?
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Buerstedde - Fachanwalt für Erbrecht - ist Inhaber zahlreicher erbrechtlichen Fortbildungen und kann Sie daher auf neuestem rechtlichen Stand beraten. Gerade in den letzten Jahren gabe es viele Änderungen im Erbrecht - vorallem im Verfahrensrecht etwa bei der Erteilung von Erbscheinen.
Ganz frisch ist auch die Änderungen im Zusammen mit der EU-Erbrechtsverordnung. 
Zum Nachlasszeugnis ist zwar schon in der rechtliche Literatur viel geschrieben worden, aber einige Fragen sind noch nicht richterlich geklärt. Daher ist gerarde hier auch die ständige Fortbildung - zum optimalen Beratung der Mandanten erforderlich. 

Die Fortbildung im Erbrecht dient dazu, die Wünsche der Mandanten so gut wie möglich zu erfüllen.
Schließlich soll das Testament immer auf dem neuesten Stand sein, und vor allem rechtssicher sein.

Gesetzgebung und Rechtsprechung verändert sich ständig. Auch gibt es immer wieder neue Entwicklung aus dem "Ausland" - etwa die europäsiche Erbrechtsverordnung.

Genauso wie beim Arzt, der neue Erkenntnisse und Medikamente bei der Heilung einsetzt, praktiziert der Doktor fürs Erbrecht - aktuelles - Erbrecht.

Eine Aufstellung einiger erbrechtlichen Fortbildungen von Rechtsanwalt Dr. W. Buerstedde.
Hunger auf Anteil am Nachlass?
Beteiligung am Nachlass
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