Deutscher Erbschein - Home-Nachlasszeugnis

Direkt zum Seiteninhalt

Deutscher Erbschein

Nachlasszeugnis > Deutscher Erbschein
Erbschein - was und wofür?
Ein Erbschein bekundet, wer Erbe ist und welchen Beschränkungen er unterliegt.
Der Erbschein ist ein amtliches Zeugnis über die Verfügungsberechtigung am Nachlass des Erblassers und über die Höhe des Erbteils.
Aufgrund des Erbscheins könnten die (vermeintlichen) Erben also zum Beispiel ein Grundstück verkaufen, Bankkonten leeren, usw.

Der Erbschein ist ein Beweismittel dafür, dass derjenige, der als Erbe auftritt, auch tatsächlich (Mit-)Erbe ist.
Der Erbschein ist eine Rechtsvermutung für das bestehnde Erbrecht.
Über die Rechtsvermutung hinaus bietet der Erbschein Dritten Schutz, da der Erbschein öffentlichen Glauben genießt.
Wer also (nach Vorlage) eines Erbscheins mit dem vermeintlichen Erben Eigentum erwirbt, kann das Eigentum behalten, wenn der Käufer gutgläubig war.
Europaweit ersetzt das Nachlasszeugnis den deutschen Erbschein.

Die Beantragung eines Erbscheins ist zeit- und kostenaufwendig. Daher sollte zunächst geklärt werden, ob der Erbschein wirklich erforderlich ist: Erbschein nötig?
Hunger auf Anteil am Nachlass?
Beteiligung am Nachlass
Inhalt des Erbscheins
Der Erbschein bezeugt:
  • Person des Erblassers (Name, Todestag und letzter Wohnsitz)
  • Person der Erben
  • Umfang des Erbrechts (Erbquote)
  • Beschränkungen wie Nacherbschaft oder die Anordnung der Testamentsvollstreckung

Inhalt, Umfang und Wert des Nachlasses findet keine Erwähnung.
Auch Vermächtnisse oder Pflichtteilsrechte werden nicht vermerkt.

Zurück zum Seiteninhalt