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Nachlasszeugnis-Notargebühren

Kosten
Notargebühren beim Erbschein / Nachlasszeugnis
Bei einem Geschäftswert von 100.000 Euro erhält der Notar für die Aufnahme des Antrags eine 1,0-Gebühr nach KV Nr. 23300 GNotKG in Höhe von 273,00 €.
Für die Schreibauslagen (Dokumentenpauschale) gilt als Faustregel 0,15 € pro Seite. 
Erfahrungsgemäß bewegen sich die Auslagen hier im Bereich um 2,40 €.
Hinzu kommen die Auslagen wie Telefon und Porto, sowie die Umsatzsteuer von derzeit 19%.
Also insgesamt ca. 350 Euro.
Für die Erteilung des Erbscheins bzw. Nachlasszeugnis fällt nochmals eine Gebühr in Höhe von 273,00 Euro beim Nachlassgericht an.
Insgesamt daher eine Gesamtgebühr in Höhe von etwa 625 Euro.

Bei einem Geschäftswert von 500.000 Euro ensteht eine Notargebühr von 935 samt Auslagen und Umsatzstseuer als fast 1.190 Euro.
Hinzu kommen dann noch eine weitere Gerichtsgebühr bei Erteilung des Erbscheins von 935 Euro, insgesamt 2.129 Euro.

Der Erbschein beim Nachlassgericht ist fast 20 % billiger als beim Notar.

Angesichts dieser Kosten empfiehlt sich zunächst in einer günstigen erbrechtlichen Erstberatung zu klären, ob ein Erbschein bzw. Nachlasszeugnis überhaupt erforderlich ist.
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